Reisezusatzversicherungen – Was Reisende wissen müssen

Checkliste Reiseversicherungen

Sind die Flüge gebucht und ist das Hotel reserviert, scheint die einzige Sorge, die bleibt, die Sorge darum zu sein, wie man bloß alles in den Koffer bekommen soll. Die Vorfreude auf den Urlaub beginnt und lässt nur wenig Platz für Überlegungen, die den Ernstfall betreffen. Doch muss jeder 12. Urlauber seine Reise aus verschiedenen Gründen stornieren. Auch die Schreckgeschichten über kaputte und verlorene Koffer kennen wir alle, doch niemand glaubt, dass einem selbst das passieren kann. Über all das, was während der Reise passieren kann, denkt wohl kaum ein Urlauber nach. Doch die Kosten für eine ärztliche Behandlung, einen Krankenhausaufenthalt und sogar einen erforderlichen Rücktransport nach Deutschland können schnell in die Zehntausende gehen.

Um gegen all diese Szenarien versichert zu sein, erhält man inzwischen bei diversen Anbietern verschiedene Reiseversicherungen. Dabei bieten nicht nur Versicherer, sondern auch Banken wie die Volkswagenbank solche Reisezusatzversicherungen an. Die verschiedenen Reiseversicherungsangebote der Volkswagenbank lassen sich nicht nur in modularen Paketen abschließen, sondern können bei Bedarf sogar mit einer Kreditkarte kombiniert werden. Informationen zu den Reisezusatzversicherungen der Volkswagenbank gibt es hier.

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Welche Absicherungsmöglichkeiten gibt es?

Der Begriff der Reiseversicherung umfasst alle die Versicherungsverträge, die ein Urlauber oder Reisender abschließen kann, um sich vor Schäden im Ausland zu schützen. Doch welche Versicherungsmöglichkeiten kann man als Urlauber nun in Anspruch nehmen und welche Fälle sind damit abgesichert?

Vor der Reise schon abgesichert

Die wohl bekannteste Form der Reiseschutzversicherung ist die Reiserücktrittversicherung. Kann eine gebuchte Reise nicht angetreten werden, fallen häufig hohe Stornogebühren an. Diese werden durch die Reiserücktrittversicherung aufgefangen. Auch die Krankheit eines Mitreisenden oder eines nahen Angehörigen sind in der Versicherung mitinbegriffen, selbst wenn dieser nahe Angehörige kein Mitreisender war. Bei unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes oder dem Antreten eines neuen Jobs nach Arbeitslosigkeit, beides Fälle, die den Reiseantritt unmöglich machen können, greift die Versicherung genauso wie bei dem Tod eines Familienmitgliedes. Nicht von der Versicherung abgedeckt sind allerdings Schäden durch Streik, innere Unruhen des Reiselandes, Pandemien oder bei Nicht-Antritt einer Reise in ein Land, für welches eine Reisewarnung ausgegeben worden ist.

Während der Reise abgesichert sein

Mit der Reise-Abbruchversicherung ist man als Urlauber auch während der gesamten Reise versichert. Denn nicht nur vor der Reise, sondern auch währenddessen können Dinge passieren, die zu einem Abbruch der Reise führen. Ein Unfall während des Wanderurlaubs, der Tod eines Angehörigen oder ein Feuerschaden zuhause, während man auf Reisen ist, können Gründe sein, warum es notwendig ist, einen bereits angetretenen Urlaub wieder abzubrechen. Die entgangenen Urlaubstage und die Erholung kann niemand wiederbringen, aber zumindest der finanzielle Schaden kann durch eine Reiseabbruchversicherung gemildert werden. Von der Versicherung erstattet werden die ungenutzten Reiseleistungen, zu denen auch die Kosten für reservierte Mietwagen oder Trips wie eine Safari gehören. Genauso erstattet die Reiseabbruchversicherung die Umbuchungskosten des Rückfluges, wenn die Reise aus einem von der Versicherung abgedeckten Grund abgebrochen werden muss.

Absicherung für das Gepäck

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, das eigene Reisegepäck abzusichern. Versichert werden können alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Darunter fallen das aufgegebene Gepäck und das Handgepäck. Diese Versicherung tritt bereits bei Verlassen der Wohnung auf dem Weg in den Urlaub in Kraft und erlischt auch erst bei der Rückkehr nach Hause. Dabei gibt es allerdings einige Dinge zu beachten. Zum einen wird nur der Zeitwert der abhanden gekommenen Gegenstände ersetzt. Zum anderen gelten für Fotoequipment und Schmuck besondere Auflagen, zudem sind diese Dinge nur bis maximal 50 Prozent der Versicherungssumme versichert. Die Gepäckversicherung deckt Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung ab, außerdem sind die mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte und Unfallschäden versichert. Auch der häufig gefürchtete Verlust oder die Beschädigung beim Transport sind von der Gepäckversicherung abgesichert, genauso wie Beschädigung oder Zerstörung durch höhere Gewalt, wie es bei einer Überschwemmung oder einem Gewitter vorkommen kann. Vorteil vieler Gepäckversicherungen: Wenn beispielsweise die Geldkarten nach einem Diebstahl während eines Stadtbummels verschwunden sind, kümmert sich die Reiseversicherung bei der Hausbank um die Sperrung der Karten.

Reiseratgeber

Die Auslandskrankenversicherung nicht vergessen

Für welche Versicherung man sich auch entscheidet, gerade bei längeren Reisen sollte sie immer mit einer Auslandskrankenversicherung kombiniert werden. Sollte doch einmal eine ärztliche Behandlung im Ausland nötig sein, kann das nämlich teuer werden. Viele im Ausland praktizierende Ärzte verlangen nach der Behandlung hohe Honorare, die nur zum Teil von der deutschen Krankenversicherung getragen werden. In manchen Ländern müssen Krankenhausaufenthalte und Medikamente aus eigener Tasche gezahlt werden, die deutschen Krankenversicherungen erstatten in diesen Fällen nur die Beträge, die in einer deutschen Klinik auch angefallen wären. Fehlt eine passende Auslandskrankenversicherung, kann es schnell teuer werden.

Gerade bei längeren Reisen oder einem Urlaub mit Kindern ist es sinnvoll, sich aus den angebotenen Versicherungen ein individuelles Paket an Reiseversicherungen zusammenzustellen. Viele Reiseanbieter stellen bei der Buchung einer Reise bereits die Möglichkeit zur Verfügung, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen, aber auch die Reiseabbruch- und die Gepäckversicherung sollten in Anspruch genommen werden. Wer die besten Angebote finden und sich über die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten informieren möchte, kann dies bei der Stiftung Warentest tun. So wird aus dem Traumurlaub keine finanzielle Katastrophe, selbst wenn es einmal Schwierigkeiten gibt.

Ebenfalls interessant: Reiseversicherungen: brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?

Bildquelle: © thingamajiggs – Fotolia.com

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Hannah Meier

Hannah Meier, 28 Jahre alt, aus Duisburg. Redakteurin auf entdeckungsreisen.org

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