Entschädigungszahlungen wenn der Flug zu spät startet?

Anzeigetafel mit gestrichen Flügen
Viele Passagiere ärgern sich über die häufigen Verspätungen der Flugzeuge und immer wieder kommen die Fragen auf: Welche Rechte haben sie in diesem Fall, wenn beispielsweise Streik, ungünstige Wetterverhältnisse oder technische Probleme den Flug verzögern oder sogar unmöglich machen? Besteht der Anspruch auf eine Entschädigung? Wer kann dabei helfen, diesen durchzusetzen? Die Antworten gibt der folgende Beitrag.

Rechte der Passagiere sind gesetzlich geregelt

Seit dem Jahr 2005 ist für die EU eine Verordnung in Kraft getreten, in der die Rechte bei einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung klar geregelt sind. Dem Fluggast stehen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen zu, wenn die Fluggesellschaft die zugesagte Leistung nicht erfüllt. Die Verordnung gilt für sämtliche Fluggesellschaften, welche in der EU sitzen oder innerhalb der EU starten oder landen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Billig-, Linien- oder Charterflug handelt oder der Flug der Teil einer Pauschalreise ist. Eine Nichtbeförderung liegt vor, wenn das Luftfahrtunternehmen den Fluggast nicht befördert, obwohl dieser rechtzeitig am Flugsteig war und es für die Nichtbeförderung keine vertretbaren Gründe gibt, zum Beispiel unzureichende Reiseunterlagen oder eine ansteckende Krankheit.

Welche Höhe der Entschädigung steht dem Fluggast zu?

Wie hoch die Entschädigungszahlung ausfallen kann, hängt nicht vom Ticketpreis und der Airline ab, sondern von der Länge der jeweiligen Flugstrecke sowie den Zeiten des Abflugs und der Ankunft einer Ersatzbeförderung. Bei einer Annullierung des Fluges haben Passagiere einen Anspruch darauf, den Ticketpreis erstattet zu bekommen oder unter zufrieden stellenden Bedingungen anderweitig befördert zu werden. Wenn der Weiterflug aufgrund einer Annullierung oder extremen Verspätung erst am folgenden Tag stattfinden kann, muss die Fluggesellschaft neben der Ausgleichszahlung auch noch für die Übernachtungskosten aufkommen.

Passagieren stehen bei Verspätungen und Annullierungen des Fluges folgende Ausgleichszahlungen zu:

      * Bei einer Verspätung ab 2 Stunden und einer Flugstrecke von bis zu 1500 km: 250 Euro

 

      * Eine Verspätung ab 3 Stunden und eine Flugstrecke von mehr als 1500 km: 400 Euro

 

      * Bei einer Verspätung ab 4 Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 3500 km: 600 Euro

 

    * Bei einer Annullierung des Fluges bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt durch die Fluggesellschaft erhält der Passagier den vollen Preis zurück erstattet.

Video: Entschädigung für verspätete Flüge in der EU

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Sich Unterstützung holen bei der Einforderung der Ansprüche

Wenn die Ansprüche von der Airline nicht reguliert werden, sollten sich Passagiere Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte holen. Hierbei sollte die Verjährungsfrist beachtet werden, denn diese beträgt drei Jahre. Weitere Informationen finden Sie auf refund.me. Hier steht ein kompetenter Partner zur Seite, der dabei hilft, dass Fluggäste mit einfachen Schritten zu ihrem Recht kommen. Nach der Eingabe der Flugdaten kann der Anspruch direkt geprüft werden. Alles Weitere übernimmt dann der Experte, denn er verhandelt mit der Fluggesellschaft und setzt die Ansprüche notfalls auch vor Gericht durch. Kosten entstehen zunächst keine, denn eine Provision wird nur im Erfolgsfall fällig. Dies ist eine schnelle und einfache Möglichkeit, um das Recht gegen die Fluggesellschaft durchzusetzen.

Reiseratgeber

Bei der Einforderung hartnäckig bleiben

Wer gemäß der EU-Verordnung Ansprüche geltend machen möchte, sollte sich direkt an den Fluganbieter wenden, da der Reiseveranstalter dafür nicht haftet. Es ist unterschiedlich, wie die Airlines mit Beschwerden umgehen. Manche verzögern den Prozess oder nehmen eine Klage in Kauf. Reisende sollten ihre Rechte konsequent und in schriftlicher Form einfordern. Eine Kopie der entsprechenden Bordkarte sollte hierfür vorliegen.

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Bildquelle: ©iStock.com/Sablin

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Hannah Meier

Hannah Meier, 28 Jahre alt, aus Duisburg. Redakteurin auf entdeckungsreisen.org

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