Im Roaming-Dschungel verlaufen? – Roaming kostet oftmals viele Nerven und manchmal sogar viel Geld. Ab Mitte Juni 2017 fallen die lästigen Zuschläge für das EU-Ausland weg. Bis dahin bleibt das Roaming-Dickicht jedoch bestehen.
Roaming – eine kurze Erklärung
Beim Roaming geht es um die Verwendung eines ausländischen Netzes, für dessen Nutzung Roaming-Gebühren bezahlt werden müssen. Es gilt dabei eine simple Regel: Wer nichts nutzt, zahlt nichts. Bleibt das Handy ausgeschaltet oder im Flugmodus, fallen keine Gebühren an. Sie werden erst fällig, wenn:
- mit dem Handy telefoniert,
- eine SMS verschickt
- oder im Internet gesurft wird,
da bei diesen Aktivitäten das ausländische Netz genutzt wird.
Ein Beispiel: Bei einem Telefonat von Österreich nach Deutschland wird das Roaming für die Leitung vom österreichischen Urlaubsort bis zur Bundesgrenze bezahlt. Für die Leitung innerhalb Deutschlands gilt dann der persönliche Handytarif. Dabei ist es egal, wie weit das Handy von der deutschen Grenze entfernt ist. Das Telefonat kostet also die Roaming-Gebühr plus Handytarif.
Flatrates beziehen sich nur auf Deutschland, also bis zur Bundesgrenze. Die Nutzung ausländischer Netze muss in der Regel auch bei diesen Tarifen bezahlt werden. Damit das Ganze mit oder ohne Zuschläge für den Endkunden überhaupt funktioniert, haben die Telekommunikationskonzerne sogenannte Roaming-Abkommen geschlossen. Diese ermöglichen den mobilen Netzzugang, also das Einwählen des Handys ins ausländische Mobilfunknetz.
Roaming-Gebühren für alle
Für das EU-Ausland gibt es Obergrenzen bei den Roaming-Gebühren. Diese entfallen mit dem Stichtag 15. Juni 2017. Wie viel bis dahin im EU-Ausland zu zahlen ist, zeigt die nachstehende Tabelle.
Seit 30. Juni 2016 | Ab 15. Juni 2017 | |
---|---|---|
Abgehende Anrufe (pro Minute, ohne MwSt.) | Nationaler Tarif + maximal 5 Cent | entfällt |
Ankommende Anrufe (pro Minute, ohne MwSt.) | Nationaler Tarif + maximal 1,14 Cent | entfällt |
Ausgehende SMS (je SMS, ohne MwSt.) | Nationaler Tarif + maximal 2 Cent | entfällt |
Herunterladen von Daten (pro MB*, ohne MwSt.) | Nationaler Tarif + maximal 5 Cent | entfällt |
*Die Preisobergrenze gilt pro MB, abgerechnet wird aber in KB.
** Die Roaming-Gebühren entfallen nur bei einem zeitweiligen Auslandsaufenthalt (= Urlaub, Geschäftsreise). Die dauerhafte Verwendung einer ausländischen SIM-Karte im Inland kann zu Roaming-Gebühren führen.
(Quelle: Europa.eu)
Tücken des Roamings – Kostenfallen
Ausnahmen sind immer die Regel. Beim Roaming gibt es diese natürlich auch.
Zu den größten Kostenfallen zählen Grenzregionen:
Ein Urlaub beispielsweise an der deutsch-österreichischen Grenze kann leicht zur Kostenfalle werden. Warum? Bei einer automatischen Netzsuche wählt sich das Handy immer in das stärkste Netz ein. Das sollte in diesem Fall das deutsche Netz sein, weil sich das Handy ja auch in Deutschland befindet. Es kann allerdings sein, dass sich das Mobiltelefon ins österreichische Netz einwählt. Und ohne es zu merken, werden Roaming-Gebühren fällig. Daher sollte in Grenzregionen besonders auf das Netz geachtet werden. Eine sinnvolle Möglichkeit ist beispielsweise die manuelle Netzwahl in das entsprechende Mobilfunknetz.
Ein weiteres Beispiel sind Kreuzfahrtschiffe:
Die Handynutzung auf Hoher See kann zu einer teuren Angelegenheit werden. Da auf Kreuzfahrtschiffen die sogenannten Seenetze benutzt werden, können hier Gebühren bis zu vier Euro pro Minute anfallen. Am besten ist es, das Handy auszuschalten und erst im nächsten Hafen wieder einzuschalten. Dort kommen dann die nationalen Netze zum Zug – bis zum Stichtag allerdings noch mit Roaming-Gebühren. Mit dem Wegfall des Roamings entfällt dieses Problem.
Fazit
Die Nutzung des Handys im EU-Ausland kann, muss aber nicht teuer werden. Am besten ist es, wenn vorher Informationen bzw. spezifische Angebote beim Telekommunikationsanbieter eingeholt werden. Und ab dem 15. Juni 2017 heißt es sowieso: Tschüss Roaming!
Titelbild: ©istock.com – Suwanmanee99
Hannah Meier
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